Kulturproze§§ - Folge 16
Das Angebot von »Musikgarten-Kursen«, vormusikalischen Früherziehungskursen für Kleinkinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren im Beisein der Eltern, die sowohl dem Singen von Liedern als auch instrumentalen Klangerlebnissen unter Bewegung und Berührung von Körperteilen als auch der Körpererfahrung dienen, sowie ferner die Koordination und Konzentration und ebenfalls den Gemeinschaftsinn fördern, stellen, unabhängig von der fachlichen Qualifikation des »Lehrers«, keine »Lehre von Musik« dar. Diese Kurse dienen im weitesten Sinne pädagogischen Zwecken, nicht aber einer unmittelbaren Hinführung zu einer eigenständigen Musikausübung der Kinder. Der Anbieter solcher Kurse ist kein »Lehrer von Musik« im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes und unterliegt daher nicht der Versicherungspflicht urteilte das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 1.10.2009 – Az. B 3 KS 2/08.


