Kulturproze§§ - Folge 19
Gewinnt ein Kandidat einer Fernsehproduktion („Big-Brother-Staffel“- RTL II) das abschließende Preisgeld, unterliegt dieser Gewinn der Einkommenssteuer. Diese Gewinnsumme ist nicht als sog. Spielgewinn, Lotterie- oder Rennwetten vergleichbar, steuerfrei. Die Kandidaten haben über das bloße „Sich-Filmen-lassen“ hinaus, sich per Vertrag mit der Produktionsfirma zu weiteren Leistungen für die Vorbereitung des Projektes z.B. Drehen eines Trailers, Foto-Shooting, Interviews und Wahrnehmung von Pressetermine u.a verpflichtet. Hierdurch wird die Grenze der nicht steuerbaren „ Spieltätigkeit“ kraft eigener Leistung überschritten urteilte das Finanzgericht Köln. Urteil vom 29.10.2009, Az.: 15 K 2917/06.


