Rechtsformen in der Kultur
Wer eine kulturelle Organisation gründen, betreiben oder verändern will kommt irgendwann an den Punkt, an dem er sich für eine Rechtsform entscheiden muss: Soll es eine Stiftung sein, oder vielleicht ein Verein oder doch nicht besser eine Aktiengesellschaft – oder vielleicht eine GmbH? Zur Qual dieser Wahl kommt noch dazu, dass es noch Einzelfirmen, einfache Gesellschaften und weitere Formen gibt.
Juristische Fachliteratur zu den unterschiedlichen Rechtsformen gibt es wie Sand am Meer. Diese Fülle zeigt: Bereits JuristInnen zerbrechen sich über die mannigfachen Formen den Kopf. Was bleibt dem Laien? Er kann sich eine gute Anwältin nehmen. Zuvor ist er aber gut beraten, sich kundig zu machen, damit er die richtigen Fragen stellen kann: Eine gute Möglichkeit ist, sich das Buch „Rechtsformen in der Kultur“ von Diana Betzler und Franziska Brägger zu kaufen und zu studieren. Das Buch ist ein Leitfaden, der gleichzeitig rechtliche wir auch praktische Fragen behandelt. Seine stärke ist, dass er die sehr komplexe Materie auf kleinstem Raum sehr kompetent auslegt – und den Fokus auf die Praxis legt, ohne die rechtlichen Grundlagen ausser Acht zu lassen.
Dargestellt werden sowohl die privaten als auch die öffentlichrechtlichen Rechtsformen: Ihre wichtigsten Merkmale, Hinweise zur Gründung sowie Vor- und Nachteile. Zum vertieften Verständnis des theoretischen Hintergrundes finden sich zu jeder Rechtsform eines oder mehrere Beispiele aus der Schweizer Kulturlandschaft. Auch der Rechtsformwechsel – ein immer aktuelleres Thema – wird thematisiert. Positiv hervorzuheben ist, dass das Buch auf die Besonderheiten der Kulturbranche eingeht: Es beleuchtet auch wesentliche Kriterien zur Entscheidungsfindung, wie zum Beispiel Finanzierung und Fundraising, Steuerbefreiung, Gründungskosten, Mehrfachträgerschaft, etc. Damit eignet es sich auch bei der Entwicklung von neuen Kulturförderkonzepten sowie der Restrukturierung von Kulturorganisationen.
Das Buch sei allen Entscheidungsträgern, Förderern und Leitungspersonen in der Kultur wärmstens empfohlen. Juristen und Anwältinnen werden eine gute Übersicht in Händen halten.
In diesem Sinne geht die Empfehlung ganz klar auf: Kaufen!
Dr. iur. Andrea F. G. Raschèr
www.rascherconsulting.com
Andrea F. G. Raschèr, Dr. iur. (Urheberrecht); Inhaber Raschèr Consulting, Zürich www.rascherconsulting.com (Moderator, Organisationsberater, Kulturberater), Lehrbeauftragter und Dozent für Kultur- und Kunstrecht sowie Kulturpolitik an verschiedenen Hochschulen; MAS Coaching und Supervision HAP Zürich (2010); ehem. Leiter Recht und Internationales Bundesamt für Kultur, Bern; Opernregisseur (Europa); Studium Querflöte (Konservatorium Zürich).
Quelle: Kulturmanagement Network Schweiz


