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KULTUR 2000: Personalkosten von öffentlichen Trägern künftig wieder anrechenbar
So kann er Europäische Kommission, Parlament und deren Ausschüsse ggfs. über Hindernisse informieren, die Kulturschaffende von einer Antragstellung abhalten, und nach Möglichkeit praxistaugliche Änderungsvorschläge einbringen.Für die kürzlich veröffentlichte Ausschreibung des Programms KULTUR 2000 gibt es in dieser Hinsicht eine erfreuliche Nachricht: Aufgrund strikter Auslegung der neuen EU-Finanzrichtlinien in den Ausführungsbestimmungen des Programms KULTUR 2000 hatten öffentliche Träger in den vergangenen Jahren des öfteren ihre geplanten EU-Kooperationen zurückstellen müssen, da sie eigenes Personal de facto nicht mehr als Teil der obligatorischen Eigenbeteiligung einbringen konnten, über zusätzliche freie Mittel aber kaum verfügen. Hier konnte der CCP mit Hilfe von Mitgliedern des Verwaltungs- und EP-Kulturausschusses erfolgreich vermitteln: Für die neue Ausschreibungsrunde wurde ein gangbarer Weg gefunden, diese Kosten anteilig anzurechnen.
http://www.ccp-deutschland.de/ccp-foerder.htm#Ausschreibungen
Quelle: Mitteilungen der Kulturpolitischen Gesellschaft Nr. 50
Weiterführende Links: www.kupoge.de

