19.04.2012
Österreichischer Musikfonds
Meldung
20. Call des Österreichischen Musikfonds
Am Donnerstag, den 26. April 2012, endet der 20. Call des Österreichischen Musikfonds.
Der Österreichische Musikfonds fördert Musikproduktionen auf Tonträgern oder sonstigen audiovisuellen Medien, beziehungsweise Musikproduktionen zur Auswertung in neuen Medien. Gefördert werden Albumproduktionen oder Produktionen, die durch ihren Umfang Albumcharakter haben. Die eingereichten Produktionen dürfen bis Bekanntgabe der Juryentscheidung (29. Mai 2012) noch nicht abgeschlossen sein (Stadium Masterband) und ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten.
Maßgebliche Kriterien für die Förderung der Produktion ist deren Eignung als Kulturgut mit österreichischer Prägung, die Professionalität in der Produktion und die Verwertungsmöglichkeit im In- und Ausland.
Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben bzw. Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind.
Die Einreichung erfolgt über die Online-Formulare und durch Einsendung der ausgedruckten, vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sowie der Demos der eingereichten Produktion.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Maßgebliche Kriterien für die Förderung der Produktion ist deren Eignung als Kulturgut mit österreichischer Prägung, die Professionalität in der Produktion und die Verwertungsmöglichkeit im In- und Ausland.
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