16.10.2007

Autor*in

Tobias Werner
Rückblick 3. Tagung des idkv 2007

Live-Entertainment als Kultur- und Wirtschaftsfaktor

Bereits zum dritten Mal hat der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) zu einem kulturpolitischen Dialog zwischen Fachleuten aus der Veranstaltungswirtschaft und Vertretern der Politik geladen.
In den Jahren 2002 und 2004 hatte sich der idkv in seinen Kongressen Musik als Wirtschaft mit den Rahmenbedingungen der Musikwirtschaft im Allgemeinen und der Veranstaltungswirtschaft im Besonderen auseinander gesetzt. Mit dem neuen Kongresstitel "Kultur- und Wirtschaftsfaktor Live-Entertainment" wollen die Veranstalter der Tatsache Rechnung tragen, dass im Fokus der diesjährigen Veranstaltung ausschließlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Veranstaltungswirtschaft stehen, die mit einem Jahresumsatz von mittlerweile über drei Milliarden Euro seit einigen Jahren an erster Stelle im Umsatz-Ranking der Musikwirtschaft steht. Ziel der diesjährigen Veranstaltung in Berlin sei es, "Vorschläge für eine Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Live-Entertainment-Branche als umsatzstärkstem Faktor der Musikwirtschaft zu erarbeiten", so idkv-Präsident Jens Michow. Thematisch befasste sich der Kongress mit den komplexen Problemen des Steuer- und Abgaberechts der Veranstaltungswirtschaft, die mit zahlreichen Referenten aus dem In- und aus dem europäischen Ausland diskutiert wurden.
 
Eröffnet wurde die Tagung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, der in seiner Rede die guten Wachstumsaussichten der Kreativwirtschaft in Europa ansprach. "Hinsichtlich Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung von Arbeitsplätzen sowie nachhaltiger Entwicklung und Innovation bietet die Kultur- und Kreativwirtschaft überdurchschnittliche Chancen für Europa" so der Kulturstaatsminister.
 
Den ersten Schwerpunkt des Kongresses bildete die Einkommensbesteuerung ausländischer Künstlern und Künstlerverleihgesellschaften, welche infolge von speziellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (z.B. sog. Gerritse-Urteil oder FKP-Scorpio-Urteil) vor einer gesetzlichen Neuordnung steht. Hierbei wurde zunächst die Steuerpraxis in den europäischen Nachbarstaaten beleuchtet. Dabei wurde deutlich, dass Deutschland die höchsten Steuersätze für ausländische Künstler ansetzt. Zudem gibt es eine Hand voll Optionen für die Besteuerung, zwischen denen man wählen kann bzw. muss. Nur Andreas Trost von der spanischen Kanzlei Cuatrecasas weiß von noch komplizierteren Steuerfestsetzungsverfahren aus seinem Land zu berichten. Dick Molenaar (All Arts Tax Advisers, Niederlande) berichtete von der Aussetzung des Steuerabzugsverfahren Anfang des Jahres in den Niederlanden und stellte das pauschalierte Verfahren in Großbritannien vor, mit dem man sehr zufrieden sei. Dieses Verfahren sei für die Künstler transparent und für die Konzertveranstalter mit geringen Risiken verbunden. Die Verwaltungskosten seien zudem vergleichsweise gering. Mit Steuergerechtigkeit hat dieses Verfahren allerdings wenig zu tun, da sich eine pauschale Besteuerung und Steuergerechtigkeit einander ausschließen. Die Teilnehmer der Diskussion waren sich aber darin einig, dass sich die deutsche Veranstaltungsbranche in einem Wettbewerbsnachteil befinde, da der ausländische Veranstalter in der Lage ist, seinem Künstler eine höhere Netto- Gage zu zahlen als der deutsche.
 
Im zweiten Teil der Veranstaltung, der den Problemen des Umsatzsteuerrechts gewidmet war, standen die wirtschaftlichen Konsequenzen der Umsatzsteuerbefreiung von Künstlern und Unternehmen des Kulturbetriebs im Fokus. Für diese Diskussion konnte u.a. die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Finanzen, Barbara Hendricks gewonnen werden, die sich den Fragen von Steuerexperten und Wünschen der Vertreter der Veranstaltungsbranche stellte. In der Diskussion des Status quo der Umsatzbesteuerung in der Kulturwirtschaft wurde mehr Klarheit in der Umsatzbesteuerung gefordert. Für die Veranstaltungsbranche müsse Rechtssicherheit und mehr Transparenz bei der Steuerbefreiungserklärung gewährleistet sein, da rückwirkende Steuerbefreiungsbescheide für die Unternehmen mitunter existenzbedrohend sein können. Dass eine Steuerbefreiung für Kulturinstitutionen mitunter sogar wirtschaftliche Nachteile bringen kann, zeigte Dieter Haselbach von der ICG culturplan Unternehmensberatung anhand einiger Beispiele. Aus seinen Ausführungen ging hervor, dass die Steuerbefreiung weite Bereiche der Kultur belaste.
 
Im dritten und letzten Teil des Kongresses wurden die besonderen Reibungspunkte der Veranstaltungsbranche im Bereich der Künstlersozialabgabe, die ach der soeben in Kraft getretenen Gesetzesreform des Künstlersozialversicherungsgesetzes noch bestehen, aufgezeigt. Offene Fragen gebe es an dieser Stelle vor allem bei der Künstlersozialabgabepflicht bei Veranstaltungen im Ausland oder bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Tourneeproduzenten, mit denen sich die KSK in Zukunft noch stärker auseinandersetzen müsse.
 
Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Runde mit Vertretern aller großen Parteien, deren Statements allerdings ebenso vorhersehbar unkonkret wie untereinander austauschbar waren. Insgesamt wurden auf dem Kongress aber wichtige Fragen aufgeworfen und der Austausch auch mit politischen Vertretern, denen man mal zeigen wollte, wo "der Schuh drückt", gefördert.
 

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