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11. März 2010

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Beitragsserie

Kulturproze§§ - Folge 11

© Draiochtanois - Fotolia.com

In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer mehrmals im Jahr aktuelle Gerichtsurteil mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.

Ein Theaterbesucher kann vom Veranstalter keine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen, weil die Inszenierung „Viel Lärm um Nichts. Von William Shakespeare“ nicht den vom Autor vorgegebenen Verlauf nimmt und dem Besucher nicht gefällt. Theaterstücke, wie sie auf deutschen Bühnen gespielt werden, sind in aller Regel durch einen stark interpretatorischen Zugriff auf die Theatervorlage gekennzeichnet. Abweichungen von der Stückvorlage sind daher üblich. Auch ein tragisches Ende, anstatt der fröhlichen Doppelhochzeit einschließlich des nicht vorgesehenen Todes eines Protagonisten, stellen keine unübliche, den Erwartungshorizont des durchschnittlichen Besuchers sprengende Abweichung dar. Sie sind vielmehr ein bekanntes Instrument der künstlerischen Ausdrucksvielfalt des Regisseurs urteilte das Amtsgericht Hamburg mit Urteil vom 15.04.2008.
 
 

Mechthild Meurer, Köln
01.07.2009, Anja Schwarzer
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