Serie Kulturrecht
Kulturproze§§ - Folge 12
Kündigt ein Konzertveranstalter einem Sänger über eine solistische Gesangseinlage zu einem vereinbarten Konzerttermin wegen Ausfalls des Orchesters und damit der gesamten Aufführung, ist er ihm zur Zahlung eines Ausfallhonorars verpflichtet. Der Veranstalter hat das Risiko des unerwarteten Ausfalls des Orchesters zu tragen. Es berechtigt ihn nicht zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages mit dem Solosänger einer einmaligen Aufführung. So entschied das Amtsgericht Münster am 7.03.2008.
Mechthild Meurer, Köln
01.08.2009, Anja Schwarzer


