2. Heidelberger Kunstrechtstag
05.09.2008 – 06.09.2008Ballsaal der Stadthalle Heidelberg
69117 Heidelberg
Das Institut für Kunst und Recht IFKUR e.V. Heidelberg veranstaltet in Kooperation mit dem Centrum für Internationales Kunstmanagement CIAM Köln am 5. und 6. September 2008 die nächste große Tagung, den II. Heidelberger Kunstrechtstag.
Das Generalthema lautet diesmal: „Kulturgüterschutz - Künstlerschutz“. Der erste Teil der Tagung widmet sich dem Kulturgüterschutz: Die Bundesrepublik Deutschland hat am 30. November 2007 nach fast vierzigjährigem Ringen mit sich selbst und einem kontroversen Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung das UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970 ratifiziert, so dass nach Art. 21 S. 2 das Übereinkommen für Deutschland am 28. Februar 2008 in Kraft getreten ist. Mit Unterstützung und schriftlichem Grußwort des Kulturstaatsministers Bernd Neumann soll daher die deutsche Umsetzung einer Bewertung aus verschiedenen Blickwinkeln unterzogen werden.
Der zweite Teil der Tagung widmet sich aktuellen Fragen rund um den Künstlerschutz: Der Werksverzeichnisersteller mit Marktmacht - Kontrahierungszwang?; Kunstwissenschaftliche Untiefen von Werkverzeichnissen am Beispiel Albrecht Dürers; Künstler und Sammler - Konflikte aus der jüngsten Zeit; Das Zitatrecht des § 51 UrhG nach der Reform des Urhberrechts;Regietheater als Rechtsproblem.
Die Eröffnung der Tagung am Freitag, 5. September 2008, findet im Völkerkundemuseum der Stiftung J. & E. von Portheim, Palais Weimar, Heidelberg, statt. Den Eröffungsvortrag hält IFKUR-Beirätin Prof. Dr. Kerstin Odendahl, Universität St. Gallen, Schweiz: Der Schutz von Kulturgütern von höchster Bedeutung für die Menschheit - Aktuelle völkerrechtliche Entwicklungen.

