Abgabepflichten im Kulturbetrieb
17.02.2010Rathaus
St. Ingbert, Saarland
GEMA, Künstlersozialabgaben, »Ausländersteuer« und mehr
Ausländersteuer, Künstlersozialabgabe, GEMA, Tantiemen, Umsatzsteuern..., die Kulturbetriebe und -veranstalter stöhnen immer mehr unter der wachsenden Abgabelast. Daneben ändern sich ständig die gesetzlichen Bestimmungen und Tarife. Angesichts der Mehrwertsteuererhöhung auf 19% ist es noch wichtiger zu wissen, wann der ermäßigte Steuersatz von 7% greift oder wann eine Umsatzsteuerbefreiung möglich ist. Außerdem werden durch die verstärkten Überprüfungen der Kultureinrichtungen seitens der Deutschen Rentenversicherung immer häufiger Unregelmäßigkeiten bei der Künstlersozialabgabe aufgedeckt.
Oft steckt der Teufel im Detail, z.B. im Kleingedruckten der Künstlerverträge, wenn es um die Frage geht, wer denn die Abgaben bezahlen muss: der Veranstalter oder der Künstler bzw. dessen Agentur; wir werden uns daher auch mit der Vertragsgestaltung beschäftigen.
Das Seminar geht auf die aktuelle Rechtsprechung ein, präsentiert die derzeitig gültigen Sätze und macht vor allem auf Befreiungsmöglichkeiten und Sonderregelungen aufmerksam. Tipps und Erfahrungen der Anwesenden ergänzen die Veranstaltung.
Inhalte:
- Urheberrecht, Tantiemen, GEMA und VG Wort: Verwertungsrechte, Abgabepflichten, Tarifarten, Befreiungen, Ermäßigungen, Sonderregelungen
- Künstlersozialabgabe: Kreis der Abgabepflichtigen, Selbstständige Künstler, Sätze, Sonderregelungen, Verjährung
- Ausländersteuer: Ausländereinkommensteuer, Ausländerumsatzsteuer, Berechnungsgrundlage, Doppelbesteuerungsabkommen, Befreiungsmöglichkeiten
- Umsatzsteuer auf Gagen und Einnahmen: 7%, 19% , Brutto-/Nettogagen, Umsatzsteuerbefreiung
- Vertragsgestaltung
Referent: Klaus Thorwesten (Geschäftsführer Kultur- und Kommunikationszentrum
„Lagerhalle Osnabrück“ e.V., Regionalberater LAG Soziokultur Niedersachsen e.V.)


