Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e.V. (INTHEGA)
Nach der Satzung verfolgt die INTHEGA den Zweck, »die öffentlich- und privatrechtlichen, insbesondere die kommunalen und gemeinnützigen Veranstalter von Theater- und Konzertgastspielen bei ihrer Arbeit zu unterstützen und ihre Interessen gegenüber Dritten durch Empfehlungen, Verhandlungen, Abschluss von Vereinbarungen und andere geeignete Schritte zu wahren«, um in beratender und helfender Funktion den Gemeinden und den übrigen genannten Veranstaltern durch sachgemäße Information und Verhandlungsführung zu Einsparungen zu verhelfen.

