10.08.2023
Ausschreibung

KulturLichter. Deutscher Preis für Digitale Kulturelle Bildung

Bund und Länder vergeben erneut den Kulturlichter Preis für digitale kulturelle Bildung. Ziel ist es, mit der Auszeichnung Projekte und Projektideen zu fördern, die digitale Instrumente in der kulturellen Bildung und der Kulturvermittlung innovativ einsetzen. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2023.
Viele Institutionen, Einrichtungen und Initiativen gehen in der digital gestützten kulturellen Bildung voran, entwickeln wirkungsvolle Ideen, Konzepte und Instrumente. Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturstiftung der Länder ist es ein gemeinsames Anliegen, herausragende Beispiele in diesem Bereich zu würdigen. Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein, und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.
 
Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben: Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Beide Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils 50.000 Euro verbunden. Hinzu kommt der undotierte Preis des Publikums für ein Projekt mit besonderem Potenzial. Die*der Gewinner*in erhält eine maßgeschneiderte Beratung für die Weiterentwicklung und professionelle Umsetzung des Projekts. Erstmalig werden auch die Nominierten, die keinen Preis gewinnen, mit einem Anerkennungsbetrag in Höhe von jeweils 3.000 Euro gewürdigt.
 
Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wird, trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder. Die Jury besteht aus Vertreter*innen des Bundes und der Länder, aus Wissenschaft und Kultur, der Praxis kultureller Bildung und der Zivilgesellschaft. Die Jury benennt auch die Nominierten für die Wahl des Publikumspreises. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird in einem öffentlichen Online-Voting ermittelt.
 
Auszeichnung
 
Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben:
 
  • Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 50.000 Euro dotiert.
  • Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 50.000 Euro dotiert.
  • Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis.
 
Bewerbung
 
Am Wettbewerb können teilnehmen alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen können zudem als Kooperationspartner mitwirken. Bewerbungen solcher Kooperationspartner:innen, die Synergieeffekte kreativ nutzen, werden ausdrücklich begrüßt.
 
Voraussetzung ist, dass sich jede Einrichtung oder Initiative mit einem konkreten Projekt bewirbt, wobei je Träger pro Jahr nur ein Projekt zugelassen wird. Es kann entweder als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden, muss die Effekte und Wirkungen bei den Zielgruppen plausibel belegen oder in Aussicht stellen können. Einrichtungen oder Initiativen, die sich im Vorjahr bereits beworben hatten, können sich bei der aktuellen Ausschreibung wieder bewerben, sofern ein gänzlich neues oder nennenswert weiterentwickeltes Projekt eingereicht wird.
 
Alle Projekte und ihre Beteiligten bekennen sich zu den freiheitlich-demokratischen Grundwerten, unterstützen die Thesen der Initiative kulturelle Integration und orientieren sich an den Zielen zur Entwicklung der kulturellen Bildung der UNESCO wie auch an den Zielen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung der UNESCO.
 
Die Entscheidung fällt die Jury anhand von sieben Kriterien:
 
  • Digital: Das Projekt nutzt innovative Methoden der Vermittlung und setzt neue Technologien - wie zum Beispiel künstliche Intelligenz - in der digital unterstützten kulturellen Bildung ein.
  • Reflektiert: Das Projekt reflektiert seine Vorannahmen und Voraussetzungen wie auch die Funktionalitäten der eingesetzten Mittel. Es macht plausibel, warum welche Instrumente in bestimmter Weise eingesetzt werden.
  • Beispielhaft: Das Projekt basiert auf einer originellen Idee. Es gibt anderen Einrichtungen und Akteuren Anregungen für die eigene kulturelle Bildung und Vermittlungspraxis.
  • Anschlussfähig: Die im Projekt entwickelten Methoden und Instrumente sind veränderbar: Inhalte und Funktionen können also erweitert und in andere Kontexte übertragen werden. Der Projektträger und die Projektbeteiligten sollten bereit sein, Ideen und technische Entwicklungen mit anderen kostenfrei zu teilen.
  • Wirksam: Dass das Projekt bei seinen Zielgruppen wirkt, ist bereits nachgewiesen oder kann plausibel in Aussicht gestellt werden.
  • Bildend: Das Projekt steht für Qualität in der Vermittlung und in der künstlerischen Gestaltung. Es nutzt technische Innovationen, um Bildungserfahrungen zu erweitern und kreative Ausdrucksformen zu ermöglichen. Es trägt damit zu einem besseren und breiteren Verständnis für das kulturelle Erbe oder auch die zeitgenössische Kunst und Kultur bei.
  • Integrativ und divers: Das Projekt fördert das Verständnis dafür, dass kulturelle und künstlerische Ausdrucksformen, Identitäten, Geschichtsauffassungen und Traditionen divers sind. Es bringt Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen und setzt sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt ein.
Wettbewerbsbeiträge können bis zum 30. September 2023 ausschließlich über ein Online-Formular auf der Website eingereicht werden: https://www.kulturlichter-bewerbung.de. Postalische Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
 
Über das Online-Formular werden folgende Dokumente und Angaben abgefragt:
 
  • das Projektdesign einschließlich einer detaillierten Darstellung der angewendeten Methoden, Instrumente und Technologien sowie die Beschreibung der geplanten Umsetzung und des Transfers als pdf-Datei
  • Link zu Bildern und Videos aus dem Projekt; bei digitalen Anwendungen Link zu einem Demonstrator
  • Zeit- und Kostenplan zur Verwendung des Preisgeldes i.H.v. 20.000,- Euro
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Projektträgers oder der Initiative

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