05.01.2007

Autor*in

Veronika Schuster
ist ausgebildete Kunsthistorikerin und Kulturmanagerin. Sie hat mehr als 10 Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Co-Kuratorin für verschiedene Ausstellungsprojekte und Kultureinrichtungen gearbeitet. Sie verantwortet bei Kultur Management Network die Leitfäden und Arbeitshilfen und arbeitet als Lektorin und Projektleiterin für unterschiedliche Publikationsformate.
Neue finanzielle Förderung

Der neue Gründungszuschuss

Seit dem 1. August 2006 kann die neue Förderung beantragt werden
Da bereits seit Juni bzw. Juli 2006 sowohl der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) als auch das Überbrückungsgeld nur noch in Ausnahmen beantragt werden kann, existiert nun seit dem 1. August 2006 der Gründungszuschuss. Diese neue Förderung ist für alle Gründerinnen und Gründer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und sich beruflich selbständig machen möchten.

Der neue Gründungszuschuss:
Durch höhere Anforderungen an die Person des Existenzgründers und seines Konzeptes soll die Qualität der geförderten Gründungen weiter verbessert, sowie Mitnahme- und Missbrauchseffekte verringert werden. Insgesamt beträgt die Förderdauer bis zu 15 Monate. Sie ist in zwei Phasen unterteilt:

Phase 1: Viele Jungunternehmer erwirtschaften in der Anlaufphase noch keinen ausreichenden Umsatz, um ihre privaten Lebenshaltungskosten davon bestreiten zu können. Gründerinnen und Gründer erhalten daher für neun Monate monatlich einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 Euro gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Pflegeversicherung, Altersvorsorge) abzusichern.

Phase 2: Nach neun Monaten wird davon ausgegangen, dass sich die Gründung soweit gefestigt und am Markt bewährt hat, dass der Lebensunterhalt aus der selbstständigen Tätigkeit bestritten werden kann. Um die soziale Absicherung auch danach zu gewährleisten, kann die Agentur für Arbeit für weitere sechs Monate 300 Euro monatlich bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt. Allerdings müssen Gründerinnen und Gründer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.
 

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