28.01.2011

Autor*in

Sandra Sinsch
Beruf: Freischaffend

Freie Musiker

Vom festen Freien bis zur Patchworkexistenz
Das Musikleben in Deutschland wäre ohne freischaffende Künstler nicht denkbar. Doch über ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen ist in der Öffentlichkeit kaum etwas bekannt, nicht zuletzt, weil sich die Szene extrem heterogen präsentiert.
 
> Denk ich an Deutschlands freischaffende Musiker in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht diese Abwandlung des Zi- tats von Heinrich Heine kommt einem auf der Reise durch die Landschaft der freischaffenden Musiker der Republik zwangsläufig in den Sinn. Denn wer seinen Lebensunterhalt auf diese Weise be- streitet, ist mit vielerlei Problemen finanzieller, aber auch organisa- torischer Art konfrontiert. Wollte man die derzeitigen Verhältnisse verbessern oder zumindest die Weichen für man darf es durchaus so direkt formulieren menschenwürdigere Arbeitsbedingungen in der Zukunft stellen, wäre zunächst vor allem eine umfassende Be- standsaufnahme und Dokumentation der vielen Facetten einer frei- beruflichen musikalischen Berufstätigkeit notwendig.
 
Hintergrund
 
Das System der deutschen Kulturorchester ist einmalig auf der Welt. Leider haben Kürzungsmaßnahmen der öffentlichen Hand vor allem in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu einem Schrumpfen dieser Landschaft geführt. Bis dahin war es für die meisten Studenten und Absolventen der Musikhochschulen fast selbstverständlich, eine lebenslange Festanstellung in einem Kulturorchester zu erhalten. Seit der deutschen Wiedervereinigung ist die Zahl der Planstellen in den Orchestern signifikant zurückgegangen. Erhöht hat sich somit die Anzahl an Musikern, die projektbezogen oder auf Aushilfsbasis in freien und festen Klangkörpern arbeiten oder in sogenannten "Patchworkexistenzen" pädagogisch und künstlerisch tätig sind.
 
Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die meisten dieser Musiker ihre Lebensform nicht als "Notnagel"betrachten, weil es mit der Festanstellung in einem Orchester nicht geklappt hat. Denn nicht jeder ist der Typ, der sich bis zur Pensionierung ein und demselben Kollektiv unterordnen möchte. Eine wachsende Zahl freiberuflich tätiger Künstler passt somit auch in den allgemeinen Trend zur größtmöglichen Entfaltung des Individuums. Viele Musiker finanzieren ihren Lebensunterhalt mittlerweile auch über ein zweites, außermusikalisches Berufsfeld. Durch die Einrichtung von neuen Studiengängen für Alte Musik, aber auch wachsende Angebote im Bereich Jazz, Rock und Pop drängen weitere Absolventen auf den Markt, für die von vorneherein nur eine freischaffende Tätigkeit in Frage kommt.
 

Wer ist eigentlich zuständig?

Über die Arbeits- und Vergütungsbedingungen für Musiker wacht die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) seit ihrer Gründung im Jahr 1952. Das DOV-Statut bestimmt, dass für eine Mitgliedschaft im Verband die hauptberufliche Beschäftigung mit Musik die entscheidende Voraussetzung ist. Der Schwerpunkt der Verbandsarbeit lag in den vergangenen Jahrzehnten im Bereich der Sicherung der Arbeits- und Vergütungsbedingungen der Kollektive. Der Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) ist das Paradebeispiel dafür. Einzelmitglieder wurden und werden eher individuell vertreten. Tätigkeitsfelder sind hier Unterstützung gegenüber zahlungssäumigen Veranstaltern, Probleme bei Vertragsfragen, wenn es im Mietrecht um häusliches Üben und Musizieren geht, im Bereich Steuer- und Sozialversicherung sowie in Fragen der GEMA und der GVL.
 
Den vollständigen Beitrag von Sandra Sinsch lesen Sie hier als PDF.
 
Er erschien in der Februarausgabe der Zeitschrift "Das Orchester", die Sie hier bestellen bzw. abonnieren können: www.dasorchester.de
 

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