03.09.2009

Autor*in

Armin Klein
war bis 2017 Professor für Kulturmanagement und Kulturwissenschaft an der PH Ludwigsburg. Er ist Autor zahlreicher Standardwerke zum Kulturmanagement und Mitherausgeber des International Journal of Arts Management. Seit seiner Emeritierung 2017 ist er Berater für Kulturbetriebe und gibt Seminare und Workshops im Fortbildungsbereich. 
Kulturpflege, Kreativität, Management

Kulturamt im Wandel

Inhaltlich sind die Aufgabenstellung und die Funktionen des kommunalen Kulturamtes in hohem Maße abhängig von der allgemeinen kulturpolitischen Zielsetzung und den gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Prof. Armin Klein vom Institut für Kulturmanagement an der PH Ludwigsburg skizziert den aktuellen Wandlungsprozess.
Die Aufgaben eines kommunalen Kulturamtes sind formal im so genannten. Aufgabengliederungsplan der Gemeinden (der abhängig ist von der jeweiligen Gemeindegröße) festgelegt; der sog. "Einheitsgliederungsplan" ist bereits 1937 entstanden. Damit sollte die kommunale Verwaltungsorganisation vereinheitlicht werden; der Plan ging dabei von Grundaufgaben aus, die von jeder Gemeinde zu erledigen sind. Dieser Aufgabengliederungsplan (neuerdings auch "Produktplan" genannt) sieht, neben den Großgruppen der Aufgaben einer kommunalen Verwaltung (wie z.B. 10 Zentrale Verwaltung, 20 Kämmerei, 30 Recht usw.), unter 40 als dem Bereich Schule zugeordnete Aufgaben Kultur (41), Bibliotheken (42), Weiterbildung (43), Musikschule (44), Museen (45), Theater (46) und Archiv (47) vor.
 
Diese formale Aufgabengliederung lässt bewusst offen, ob die einzelnen Untergruppen wie Theater, Museen, Weiterbildungseinrichtungen usw. als Abteilungen dem kommunalen Kulturamt direkt unterstellt sind oder als eigenständige bzw. dem Kulturamt nur zugeordnete Verwaltungseinheiten operieren. Jede Gemeinde hat hier (abhängig vor allem von ihrer Größe) Gestaltungsspielräume und nutzt diese in der Praxis ganz unterschiedlich. Zweites wichtiges Organisationselement ist der Kommunale Haushaltsplan (hier Einzelplan 03), der die Ausgaben- und Einnahmetitel, die dem Kulturamt zuordnet sind, festlegt (1). Im Kulturhaushaltsplan ist somit der finanzielle Handlungsspielraum eines kommunalen Kulturamtes festgelegt. Drittes wichtiges Organisationskriterium ist der Stellenplan, der als Anlage zum Haushaltsplan festlegt, welche Personalressourcen dem Kulturamt zur Verfügung stehen.
Inhaltlich sind die Aufgabenstellung und die Funktionen des kommunalen Kulturamtes indes in hohem Maße abhängig von der allgemeinen kulturpolitischen Zielsetzung und den gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Diese veränderte sich im Laufe der letzten sechzig Jahre mehrfach grundlegend.

Kulturpflege und Kulturverwaltung

Die kommunale Kulturpolitik der Nachkriegszeit bis Ende der sechziger Jahre war zunächst geprägt vom Konzept der sog. Kulturpflege. So heißt es etwa in den Leitsätzen zur Kommunalen Kulturarbeit von 1951: "Die deutschen Städte, in ihrem Willen, für die Wohlfahrt ihrer Bürger zur wirken, in langer Geschichte Hüter und Pfleger deutscher Kultur, fühlen sich verpflichtet, trotz und gerade wegen der materiellen Nöte unserer Zeit, ihrer Kulturaufgabe treu zu bleiben." Diese umfasste, wie es weiter heißt, "die Erwachsenen- und Jugendbildung, das öffentliche Büchereiwesen und die Schrifttumspflege, die Pflege der dramatischen, musikalischen und bildenden Künste und des künstlerischen Tanzes, die Unterhaltung von Museen und Sammlungen, die Pflege der Denkmäler, den Heimat- und Naturschutz, die Förderung der Wissenschaften und die lebendige Anteilnahme an der Arbeit des Films und des Rundfunks."(2) Damit war gleichzeitig der damalige Aufgabenkatalog des kommunalen Kulturamtes definiert. In den allermeisten Städten war die Kulturarbeit integriert in das kommunale "Schul-, Kultur- und Sportamt"; eigenständige Kulturämter gab es auch in den großen Städten noch nicht. Gesucht waren in erster Linie Kulturverwalter, die die kommunalen Kultureinrichtungen verwalteten bzw. die für die als eigenständige Kulturbetriebe vorgesehenen Zuwendungen ordnungsgemäß abwickelten. Ein selbstständiger Gestaltungsanspruch durch ein eigenständig, konzeptionell arbeitendes Kulturamt war bis dahin, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, kaum erkennbar. Das Kulturamt war im wesentlichen Kulturverwaltungsamt.

Von der Kulturverwaltung zur Kulturgestaltung

Das Konzept der Kulturpflege konzentrierte sich somit weitestgehend auf den Wiederaufbau bzw. den Erhalt und die Pflege der etablierten Einrichtungen der Hochkultur. Die seit Mitte der sechziger Jahre neuhinzugekommenen Strömungen des Kulturlebens wie Avantgardemusik, Performances, Freie Theater- und Tanzarbeit, Soziokultur, Kinderkulturarbeit, Stadtteilkultur etc. tauchten auf den Radarschirmen kommunaler Kulturverwaltung dementsprechend zunächst nicht auf.
Doch längst hatte die Gesellschaft sich weiter entwickelt, insbesondere deren Kunst- und Kulturverständnis. Die Jahre 1968/69 lassen sich durchaus auch als eine kleine Kulturrevolution interpretieren, die die etablierten Kultureinrichtungen massiv in Frage stellten (etwa "die Opern in die Luft zu sprengen", wie Pierre Boulez seiner Zeit im SPIEGEL forderte) und neue Formen durchsetzten. 1973 leitete der Deutsche Städtetag in seiner programmatischen Erklärung Wege zur menschlichen Stadt eine neue Epoche der Kulturpolitik ein, die sich selbst explizit als "Neue Kulturpolitik" definierte. Dessen Kulturausschuss prägte 1973 auf seiner damaligen Hauptversammlung in Dortmund Formel und Motto für eine bis dahin unbekannte Expansion des Kulturellen: "Im demokratischen Rechtsstaat ist Kultur für alle als kommunale Gemeinschaftsaufgabe ständig neu zu definieren: Kulturarbeit muss der Entfaltung und Entwicklung der sozialen, kommunikativen und ästhetischen Möglichkeiten und Bedürfnisse aller Bürger dienen."(3) Damit war die restaurativ-konservative Phase einer bloß bewahrenden Kulturpflege beendet; angesichts tiefgreifender Veränderungsprozesse innerhalb der Gesellschaft (Stichworte Bildungsoffensive, "Mehr Demokratie wagen!", Studentenrevolte, Partizipation usw.) sollte der Aufbruch zu neuen Ufern auch in der Kulturpolitik vollzogen werden. Motor dieser Bewegung sollten die kommunalen Kulturämter werden, die sich zunehmend von bloßen Verwaltungsaufgaben emanzipierten, Kulturentwicklungspläne vorlegten, neuen Veranstaltungsformen zum Durchbruch verhalfen und sich als Unterstützer der Soziokultur verstanden.
Das eingängige Schlagwort einer Kultur für alle (das im Prinzip eine konsequente Weiterentwicklung der Ludwig Erhardschen Erfolgsformel vom Wohlstand für alle der fünfziger Jahre bzw. der Bildungsoffensive der sechziger Jahre unter dem Motto Bildung für alle war) griff 1979 der seinerzeitige Frankfurter Kulturdezernent Hilmar Hoffmann in seinem gleichnamigen kulturpolitischen Bestseller auf und forderte programmatisch: "Jeder Bürger muss grundsätzlich in die Lage versetzt werden, Angebote in allen Sparten und mit allen Spezialisierungsgraden wahrzunehmen, und zwar mit einem zeitlichen Aufwand und einer finanziellen Beteiligung, die so bemessen sein muss, dass keine einkommensspezifischen Schranken aufgerichtet werden. Weder Geld noch ungünstige Arbeitszeitverteilung, weder Familie oder Kinder noch das Fehlen eines privaten Fortbewegungsmittels dürfen auf die Dauer Hindernisse bilden, die es unmöglich machen, Angebote wahrzunehmen oder entsprechende Aktivitäten auszuüben."(4)
Diese programmatische Forderung war, wie das Zitat belegt, in hohem Maße angebotsorientiert. Diese kulturellen und künstlerischen Angebote sollten vor allem vom Gemeinwesen, d.h. insbesondere von den Städten und Gemeinden und ihren Kulturämtern bereitgestellt werden. In der Folge stiegen in den siebziger und achtziger Jahren (bis noch hinein in die neunziger Jahre) die kommunalen Kulturausgaben rasant. Allein im Zeitraum von 1975 bis 1995 verdreifachten sich die kommunalen Kulturausgaben von rund 2 Mrd. DM (1975) auf 6,7 Mrd. DM in 1995 (allerdings deutete sich in der Phase von 1993 bis 1995 bereits der erste Rückgang um 1,22% an). Die Kulturausgaben der Gemeinden pro Einwohner stiegen von 1975 von 64,32 DM auf 191,66 DM in 1995.(5)
Mit großem gesellschaftspolitischen Impetus und kulturpädagogischem Elan wurde versucht, die programmatischen Forderungen der Neuen Kulturpolitik in der Praxis zu realisieren. Gefragt waren in den Kulturämtern nun nicht mehr die Kulturverwalter, sondern die Kulturgestalter. Und ganz zweifelsohne gelang es den Städten und Gemeinden in den siebziger und achtziger Jahren, eine imposante kulturelle Infrastruktur in der Bundesrepublik aufzubauen. Dies zeigt ein Blick in die Statistiken der einzelnen Kultureinrichtungen. 1977, also zu Beginn der Ära der Neuen Kulturpolitik, erhob der Deutsche Städtetag in seiner Bestandsaufnahme Kultur in den Städten die Zahlen der verschiedenen kulturellen Einrichtungen: 1977 zählte er 1.244 Öffentliche Bibliotheken; 2001 waren es laut Statistischem Bundesamt bereits 9.327; 1977 gab es 116 öffentliche Musikschulen; 2001 waren es 966; 1977 gab es 149 Volkshochschulen, 2005 rund 1.000, also rund eine Verachtfachung des Angebots nur in diesen drei Bereichen.(6)
Auf diese Weise wurde ein großer Nachholbedarf auch in kleineren Städten und Gemeinden gestillt und die öffentliche Hand trat mit ihrem breiten Angebot - nach Abschluss der Wiederaufbauphase der Bundesrepublik - quasi in Vorleistung in der Stimulierung einer verstärkten Nachfrage nach Kultur. Allerdings kann diese Entwicklung durchaus zwiespältig gesehen werden: "Die Nachfrage der Bürger nach Kultur wurde bald überlagert durch das Angebot der Kulturpolitiker und Kulturmacher. Statt nachfrageorientiert angelegt zu sein, zeigte sich der öffentliche Kulturbetrieb nun angebotsorientiert. Nicht die Frage Welche Kultur wollen unsere Bürger stand im Mittelpunkt, sondern allein das Ziel Welches Angebot ist für den Bürger die richtige Kultur. Die Folge waren hervorragend und überzeugend begründete Angebote, über deren Nutzung durch die Bürger man sich aber wenig Rechenschaft ablegte."(7)
Diese Situation führte unter anderem auch dazu, dass die verstärkte Bereitstellung kultureller Angebote durch die öffentliche Hand und die damit verbundene starke Nachfragestimulierung ihrerseits den privatwirtschaftlich kommerziellen Kulturbetrieb forcierte, der bis in die achtziger Jahre hinein im Bewusstsein der Kulturschaffenden eher eine untergeordnete Rolle spielte. Und auch der gemeinnützig orientierte Kultursektor, der das reichhaltige musikalische Vereinsleben, aber auch Kunst- und Literaturvereine wie auch die selbstverwaltete Soziokultur umfasst, wuchs gewaltig: In nahezu jeder Gemeinde entstanden mehr oder minder große kulturelle Zentren, die ihrerseits künstlerische und kulturelle Angebote unterbreiteten. In den achtziger Jahren entstand so eine für den öffentlichen Kulturbetrieb völlig neue Konkurrenz-Situation. Längst war das kommunale Kulturamt nicht mehr der einzige Anbieter vor Ort; viele Angebote, die früher von ihm geleistet wurden, übernahmen nun andere Anbieter (z.B. Konzertveranstaltungen, Ausstellungen, Festivals etc.).

Vom Kulturamt zum Kulturmanagement

Angesichts dieser enormen Expansion des Kulturbetriebs und einer verschärften Konkurrenzsituation zwischen öffentlichen, kommerziellen und gemeinnützigen Kulturbetrieben bestand seit Ende der achtziger Jahre auch in den kommunalen Kulturämtern ein erhöhter Bedarf an professionell tätigen und entsprechend ausgebildeten Führungskräften und Mitarbeitern. Waren als "Kulturarbeiter" in den siebziger und achtziger Jahren vorwiegend Kulturvermittler mit einer ausgeprägten inhaltlichen und gesellschaftspolitischen Kompetenz gefragt, so ging es nun zunehmend darum, die Kultureinrichtungen möglichst effizient zu betreiben, um angesichts erstmals rückläufiger finanzieller Mittel einerseits und wachsendem Konkurrenzdruck privater Anbieter auf dem Nachfragemarkt andererseits überhaupt noch mithalten zu können. In diesem Zuge professionalisierte sich die kommunale Kulturarbeit, vor allem durch die seit Mitte der neunziger Jahre durchgeführte Verwaltungsreform unter dem Stichwort der Dezentralen Ressourcenverantwortung;(8) gefragt wurden nun zunehmend Kulturmanager in den kommunalen Kulturämtern.
Wie stellt sich nun die zukünftige Arbeit eines Kulturamtes unter den veränderten Rahmenbedingungen dar, welche Aufgaben stellen sich ihm? Natürlich ist die ordnungsgemäße Verwaltung, insbesondere der Finanz- und Personalressourcen nach wie vor eine wichtige Kernaufgabe eines kommunalen Kulturamtes, die nicht abgegeben werden kann an eine zentrale Personalverwaltung oder die Kämmerei. Angesichts der zu beobachtenden weitgehenden Verselbständigung vieler Kultureinrichtungen (z.B. Theater als GmbH oder Museen als Stiftungen usw.) dürften diese Aufgaben sich allerdings deutlich verringern. Und auch als Veranstalter ist das Kulturamt nur noch dort gefragt, wo dies nicht andere, freie Träger übernehmen und das Kulturamt nur noch (ggf. finanzielle) Hilfestellung leisten sollte.
Dafür wächst eindeutig die strategische Bedeutung eines kommunalen Kulturamtes. Während die verschiedenen freien Träger und auch die selbständigen öffentlichen Kultureinrichtungen (wie das Theater, wie das Museum) völlig legitimer Weise ihre jeweils eigenen inhaltlichen und durchaus auch kommerziellen (etwa im kommerziellen Kulturbetrieb) Ziele verfolgen, nimmt das Kulturamt in Verbindung mit der kommunalen Kulturpolitik idealerweise eine quasi neutrale, eine übergeordnete Position ein. Die kommunale Kulturpolitik legt die längerfristige kulturelle Entwicklung einer Gemeinde fest, durchaus auch in enger Abstimmung mit anderen kommunalen Aufgabengebieten, z.B. der Schul- und Bildungspolitik, der Stadt- und Regionalentwicklung, dem Kulturtourismus und der Wirtschaftsförderung usw. In dieser Hinsicht nimmt das Kulturamt strategische Querschnittsaufgaben wahr, d.h. es koordiniert und vernetzt die einzelnen Kulturbetriebe in einer Kommune und führt sie wo möglich zu gemeinsamen Zielsetzungen (wie z.B. dem Aufbau einer verstärkten Kinderkulturarbeit zur Entwicklung eines Stadtteilkulturkonzepts, zu spezifischen Kulturangeboten für Mitbürger mit Migrationshintergrund oder der Schaffung eines kulturtouristisch interessanten Angebotes usw.).
Während also die einzelnen Kulturbetriebe und Kulturinitiativen ihre jeweils eigenen Ziele verfolgen, hat das Kulturamt das "große Ganze" im Auge zu behalten und auch aufmerksam zu registrieren, wo unter Umständen Defizite bestehen, z.B. welche Bevölkerungsgruppen - aus welchen Gründen auch immer - kaum oder gar nicht an der Kultur teilnehmen. Hier fällt dem Kulturamt eine wichtige integrative Aufgabe zu. Es kann diese Aufgabe durch eigene Angebote selbst wahrnehmen oder aber die einzelnen Kultureinrichtungen inspirieren und ggf. durch finanzielle Anreize auch dazu motivieren, diese Defizite zu beseitigen. Hier besteht eine wichtige Vernetzungsaufgabe. Nach wie vor arbeiten zahlreiche öffentliche Kulturbetriebe, vor allem aber gemeinnützig orientierte Kulturinitiativen zwar mit großem Engagement, häufig aber recht unprofessionell. Hier hat das Kulturamt eine wichtige Unterstützungs-/Service Funktion, eine Beratungs- und Weiterbildungsaufgabe. Es kann helfen, es kann unterstützen, es kann mit Rat und Tat zur Seite stehen und es kann dafür sorgen, dass sich die Arbeit professionalisiert (allein z.B. was die Formulierung entsprechender Anträge an den Gemeinderat angeht). Ein entsprechend kompetentes Kulturamt kann also die Innovationsagentur im kulturellen Leben einer Stadt sein oder den Ehrgeiz, alles selbst besser machen zu können, sondern im Sinne einer "aktivierenden Kulturpolitik" das Vorhandene zu stärken und weiter zu entwickeln.
PROF. ARMIN KLEIN Studium der Germanistik, Politikwissenschaft und Philosophie an der Uni Mainz; Promotion zum Dr. phil.; Leitender Dramaturg am Theater am Turm in Frankfurt am Main, anschließend Kulturreferent der Universitätsstadt Marburg/Lahn; seit 1994 Professor für Kulturwissenschaft und Kulturmanagement an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. Gastdozent an den Universitäten Basel und Freiburg. Vorstandsmitglied der Kulturpolitischen Gesellschaft. Herausgebertätigkeiten bei den Verlagen VS und NOMOS sowie beim Int. Journal of Arts Management.
(1) vgl. hierzu ausführlich: Klein, Armin und Peter Vermeulen: Öffentliche Rechnungslegung von der Kameralistik zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement. In: Klein, Armin (Hrsg.)(2008): Kompendium Kulturmanagement, München S. 403-430.
(2) Deutscher Städtetag: Leitsätze zur kommunalen Kulturarbeit (Stuttgarter Richtlinien), Köln 1986.
(3) Deutscher Städtetag (1973) Wege zur menschlichen Stadt. Vorträge, Aussprachen und Ergebnisse der 17. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 2. Bis 4. Mai in Dortmund, Stuttgart S. 98; Hervorhebung AK).
(4) Hoffmann, Hilmar: Kultur für alle. Perspektiven und Modelle (1981) S. 29; Hervorhebungen A.K.
(5) vgl. hierzu ausführlich Klein, Armin: Zur Struktur der kommunalen Kulturausgaben von 1975 bis 1995. In: Heinrichs, Werner und Armin Klein: (Hrsg.)(1998): Deutsches Jahrbuch für Kulturmanagement 1997, Baden-Baden S. 175-192.
(6) vgl. Deutscher Städtetag (Hrsg.)(1979: Kultur in den Städten. Eine Bestandsaufnahme, Köln.).
(7) Heinrichs, Werner (1997) Kulturpolitik und Kulturfinanzierung. Strategien und Modelle für eine Neuorientierung der Kulturfinanzierung, München S. 32; Hervorhebungen A.K.
(8) Richter, Reinhard, Norbert Sievers und Hans-Jürgen Siewert (Hrsg.)(1995): "Unternehmen Kultur". Neue Strukturen und Steuerungsformen in der Kulturverwaltung, Essen
 

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