01.08.2008

Autor*in

Mechthild Meurer
Serie

Kulturproze§§ - Folge 2

In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer regelmäßig Urteile aus dem Rechtsalltag im Kulturbetrieb vor.
Wird durch einen Unfall ein Kunstwerk hier bestehend aus einer Steinsäule und aufgesetzter Skulptur beschädigt, hat der Unfallverursacher den gesamten Schaden zu ersetzen. Weist das Kunstwerk keine Korrosionsschäden auf, ist der Schädiger nicht berechtigt einen Abzug "Neu für alt" vorzunehmen, wie bei Kraftfahrzeugschäden regelmäßig Usus. Eine Vermögensmehrung ist dann nicht gegeben.
Das entschied das AG München mit Urteil vom 27.November 2007, AZ 315 C 37424 /06

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