Seit im Herbst 1999 der Deutsche Bundestag in die neue, alte Hauptstadt gezogen ist, spricht man von der 'Berliner Republik'. Seit die rot-grüne Bundesregierung einen Kulturstaatsminister im Bundeskanzleramt installiert hat, soll der Kulturpolitik in der öffentlichen Debatte eine neue Rolle zufallen.

Die 'Hauptstadtkultur' avancierte zum Schlagwort. Wie keine andere Stadt schwelgt Berlin in einer Fülle von Opern, Orchestern, Theatern, Museen und Bibliotheken. Spricht sich darin das Sehnen der Deutschen nach Einheit, nach Mitte und Metropole aus? Wie steht es um den kooperativen Föderalismus? Wie gestalten Kommunen und Länder ihr Bündnis für Kultur?

Diese neue Politik für Kunst und Kultur in der Berliner Republik hat am Ende der Legislaturperiode eine kritische Kommentierung nötig - nicht zuletzt in Zeiten knapper Kassen. Experten melden sich zu Wort und führen in diesem Band eine Debatte, die eine Kulturpolitik für das 21. Jahrhundert zu entwerfen versucht.

Mit Beiträgen von: Dieter Bartetzko, Joschka Fischer, Thomas Frickl, Gregor Gysi, Lydia Hartl, Walter Homolka, Thomas Krüger, Angela Merkel, Joachim Sartorius, Herbert Schirmer, Thomas Schmidt, Gerhard Schröder, Michael Vesper, Christina Weiss, Guido Westerwelle u. a.
DUMONT Literatur und Kunst Verlag, 01.01.2002
Am Anfang des Buches steht die Definition eines ebenso weiten wie pragmatischen Kulturbegriffs. Ein brisantes Thema verbirgt sich unter dem Stichwort "Kultur in der Politik", unter dem Zehetmair einerseits darauf hinweist, dass Kultur heute sowohl bei Standortentscheidungen wie unter touristischen Gesichtspunkten ein Wirtschaftsfaktor sei, andererseits aber Kultur ihren Eigenwert jenseits von Markt und Profit hat und haben müsse. Neben den verschiedenen Ebenen des politischen Systems, wird auch die Bedeutung der Stiftungen und privaten Mäzene in der jüngsten Vergangenheit für die Kulturförderung hervorgehoben.
Olzog, 01.01.2001
Die verfassungsjuristische Auseinandersetzung mit Problemen öffentlicher Kunst- und Kulturförderung erfordert einen gegenüber kulturphilosophischen und anthropologischen Definitionen eigenständigen Kulturbegriff.

Die subventionsrechtlichen Grundlagen sind aufgrund der Einwirkungen der Kunstfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG kunst- und kulturspezifisch zu modifizieren. Hierbei ist zu beachten, daß die besonderen verfassungsrechtlichen Legitimationsanforderungen hoheitlicher Kunst- und Kulturförderungsmaßnahmen maßgeblich von außerjuristischen Determinanten aus der Welt der Künstler und der Kunstwissenschaft mitbestimmt werden.

Für die Herausarbeitung tragfähiger Legitimationsfundamente kommt neben grundgesetzlich und landesverfassungsrechtlich normierten staatlichen Kulturaufträgen auch der historischen Kontinuität als relevantem Faktum staatlich-gesellschaftlicher Realität hoher Stellenwert zu.
Duncker & Humblot GmbH, 01.01.2001
Diese Publikation enthält eine Zusammenfassung der Diskussion der Konferenz in Wien "Urbane Kulturpolitik im Lichte der europäischen Integration" sowie Portraits 17 europäischer Städte und Texte zu Szenarien städtischer Kulturpolitik.
Österreichische Kulturdokumentation, 01.01.1999
Eineinhalb Jahre lang hat sich die österreichische Kunst- und Kulturszene die Frage gestellt: Was ist Kulturpolitik? Die Antworten darauf versucht das nun vorliegende "Weissbuch zur Reform der Kulturpolitik in Österreich" zu geben bzw. zu formulieren. In rund 150 Einzelbeiträgen werden die Voraussetzungen und Ziele, die Aufgaben und Anforderungen an eine zukünftige österreichische Kulturpolitik behandelt.
Falter, 01.01.1999
Kunstförderung durch den modernen Leistungsstaat birgt für die Verfassungsinterpretation eine Reihe erheblicher Probleme. Die vorliegende Untersuchung entfaltet das Feld staatlicher Kunstförderung umfassend. Neben die klassische Gefahr staatlichen Kunstrichtertums rückt die Pluralisierung der Funktionen staatlicher Kunstförderung durch private Initiativen in die verstärkte Aufmerksamkeit der Verfassungsinterpretation. Gezeigt wird, daß staatliches Engagement nicht a priori eine Minderung der künstlerischen Freiheit bedeutet, sondern in einer präzisen verfassungsrechtlichen Bestimmung und Begrenzung erst die Voraussetzungen künstlerischer Freiheit im Zusammenhang staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte schafft. Das führt zu Konzeptionen der Vermittlungsförderung, die gleichberechtigt neben der Individualförderung der Künstler stehen. In der Kulturverfassung in ihren sozialstaatlichen, demokratiespezifischen, egalitären und transnationalen Aspekten entsteht eine Gegenbegrifflichkeit zu einem primär herrschaftsorientierten Staatsverständnis. Die verstärkte Bemühung um ein verbessertes Verständnis staatlicher Kunstförderung rührt nicht zuletzt aus der Beobachtung von reduzierten Staatshaushalten, die einen Großteil der Künstler in ihrer gesellschaftlichen Geltung beschränken.
Verfassungsdogmatik hat weder die Funktion noch die Mittel, den Förderungsabbau zu konterkarieren, sondern kann nur Kriterien gerechter Verteilung kulturstaatlicher Budgets entwickeln. Hier zeigt die verfassungsdogmatische Diskussion, daß in der Verwaltung des Mangels Selbstbeschreibungen des Kultur- bzw. Kunstsystems fruchtbar gemacht werden müssen für die Frage, was staatlich zu fördern ist und was der gesellschaftlichen Verantwortung überlassen bleiben muß.
Duncker & Humblot GmbH, 01.01.1998
Ulrich Roloff-Momin, als Parteiloser von der SPD zum ersten Kultursenator des wiedervereinigten Berlin nominiert, schildert, wie es wirklich war: Wer sich für den Erhalt der Berliner Kulturlandschaft einsetzte, welches Parteikalkül welche Entscheidung beeinflußte, welche Empfindlichkeiten und Befindlichkeiten es zu berücksichtigen und zu umschiffen galt - bei der Besetzung der vakanten Intendantenposten an der Volksbühne, am Deutschen Theater, am Berliner Ensemble und an der Staatsoper, bei der Vereinigung der Akademie der Künste Ost und West, bis hin zum Streit um das Holocaust-Denkmal und das Jüdische Museum.
Aufbau-Verlag, 01.01.1997
Gibt es noch eindeutige Ziele und Aufgaben der Kulturpolitik? Wie müssen zukünftig die Kompetenzen zwischen Politik, Verwaltung und Kulturschaffenden verteilt werden? Lassen sich neue Führungs- und Organisationsstrukturen im Kulturbereich realisieren? Welche Rolle ist den Kulturpolitikern in Zukunft beizumessen? Müssen sich Kulturschaffende aus den Fängen der Politik befreien? Soll nicht letztlich das Publikum bestimmen, welche Aktivitäten ihm lieb und teuer sind? Welche Kriterien sollen jedoch über Effizienz und Erfolg entscheiden?

In Zusammenhang mit ihrem Internationalen Gesangswettbewerb "Neue Stimmen" veranstaltete die Bertelsmann Stiftung jeweils ein Symposium zu wichtigen Fragen der Kunst und Kultur. Am 11. Juni 1995 diskutierten das Thema "Ziele und Verantwortung der Kulturpolitik" unter Moderation von Professur August Everding: Professor Dr. Kurt H. Biedenkopf, Professor Dr. Joachim Kaiser, Reinhard Mohn, Professor Dr. Hermann Rauhe und Linda Reisch. Zum Gütersloher Publikum zählten Intendanten aus ganz Deutschland und dem Ausland, Vertreter von Künstleragenturen, Repräsentanten aus Wirtschaft, Kultur und Politik sowie Journalisten und Musikkritiker.

Die Broschüre ist kostenfrei bei der Bertelsmann Stiftung erhältlich.
Bertelsmann Stiftung, 01.01.1995
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