11.06.2010
Bundesamt für Kultur CH

Gutachten bestätigt Mängel

Die Filmverbände sehen sich in ihrer Kritik an der Sektion Film des Bundesamtes für Kultur (BAK) bestätigt: Ein Gutachten bestätigt Mängel bei der Filmförderung.
Die Zusammensetzung des Ausschusses, der über die Spielfilmförderung entscheidet, sei nicht ausgewogen, wie dies das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) verlange, schreibt der Verwaltungsrechtler Andrea Töndury in seinem Gutachten, das er im Auftrag der Filmverbände erstellt hat.

Der an der unter anderem an der Universität Zürich tätige Jurist plädiert dafür, den Ausschuss zu vergrössern. Dies würde die "Ausstandsproblematik" entschärfen. Der Filmproduzentenverband SFP und die Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten (GARP) werfen der BAK-Sektion Film Fehler beim Umgang mit den Ausstandsregeln vor.

Die beiden Verbände hatten im Juli 2009 eine Aufsichtsbeschwerde gegen das BAK eingereicht, die im Oktober vom Eidg. Departement des Innern (EDI), dem damals noch Bunderat Pascal Couchpin vorstand, "in allen wichtigen Punkten" abgewiesen wurde. Als nächste und letzte Instanz müsste sich der Gesamtbundesrat mit der Beschwerde beschäftigen Entgegen früherer Aussagen von Vertretern der Verbände ist allerdings noch unklar, ob die Beschwerde weitergezogen wird.

Couchepins Nachfolger Didier Burkhalter habe sich bereit erklärt, die Kritikpunkte intern nochmals prüfen zu lassen, sagte Willy Egloff, der Rechtsberater der Beschwerdeführer. Auch dass der umstrittene Filmchef Nicolas Bideau das BAK verlässt, ändere die Ausgangslage.

Kritisiert wird von den Verbänden beim Umgang mit den Ausstandregeln in der Ära Bideau insbesondere eine dreitägige Sitzungsperiode der Förderkommission, an der zwei Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums - Regisseurin Andrea Staka und Produzent Thierry Spicher - Fördergelder zugesprochen erhielten.

Das BAK stellt sich auf den Standpunkt, die entsprechenden Kommissionsmitglieder seien vorschriftsgemäss bei den Einzelsitzungen, in denen ihre Projekte verhandelt wurden, in den Ausstand getreten. Töndury hält eine solche, rein formale Aufteilung der Sitzungsperioden für unzulässig.
 

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