01.05.2010

Autor*in

Mechthild Meurer
Serie

Kulturproze§§ - Folge 19

In unserer Serie stellt die Juristin Mechthild Meurer 1 x monatlich ein aktuelles Gerichtsurteil mit Bezug zum Kulturbetrieb vor.
Gewinnt ein Kandidat einer Fernsehproduktion (Big-Brother-Staffel- RTL II) das abschließende Preisgeld, unterliegt dieser Gewinn der Einkommenssteuer. Diese Gewinnsumme ist nicht als sog. Spielgewinn, Lotterie- oder Rennwetten vergleichbar, steuerfrei. Die Kandidaten haben über das bloße Sich-Filmen-lassen hinaus, sich per Vertrag mit der Produktionsfirma zu weiteren Leistungen für die Vorbereitung des Projektes z.B. Drehen eines Trailers, Foto-Shooting, Interviews und Wahrnehmung von Pressetermine u.a verpflichtet. Hierdurch wird die Grenze der nicht steuerbaren Spieltätigkeit kraft eigener Leistung überschritten urteilte das Finanzgericht Köln. Urteil vom 29.10.2009, Az.: 15 K 2917/06.

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