20.10.2011

Autor*in

Wolfgang Böhler
Kommentar

Weltfriede und Gerechtigkeit dank Kultur

Von Wolfgang Böhler. Die Musikräte Deutschlands, Österreichs und der Schweiz haben gemeinsam unter einem Dach (D-A-CH: Deutschland, Austria, Confoederatio Helvetica): getagt und eine Resolution verabschiedet.
Sie fordert «die Zivilgesellschaft, die Parlamente und die Regierungen» auf, die Unesco-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen konsequent umzusetzen. Die etwas salbungsvoll und damit natürlich nicht sehr griffig geratene Resolution will verhindern, dass das Unesco-Anliegen zur «Schubladen-Konvention« wird.

Wie steht es damit in der Schweiz? Die Konvention ist hier im Oktober 2008 in Kraft getreten. Sie darf nicht verwechselt werden mit der Unesco-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, die gleichzeitig in Kraft getreten ist und öffentlich intensiver diskutiert wird, weil das Volk aufgefordert worden ist, Vorschläge für eine Liste des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zu machen.

Die beiden Konventionen sind komplementär: Diejenige zum immateriellen Kulturerbe betont mehr den heimatlichen Aspekt und zielt nicht zuletzt auf das Volkskulturgut. Diejenige zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen riecht etwas nach Multikulti und birgt deshalb mehr politischen Zündstoff. Kein Wunder, dass sie etwas in den Hintergrund gerückt wird.

...

Der Musikphilosoph Wolfgang Böhler (M.A.) studierte an der Universität Bern Wissenschaftstheorie, Mathematik und Musikwissenschaft. Er ist Chefredaktor des Codex flores Onlinemagazins.

in: Codex flores Onlinemagazin, Wolfgang Böhler
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