22.02.2012

Autor*in

Isabel Drews
Kulturförderung in der Schweiz

Bessere Arbeitsbedingungen für 13 Schweizer Tanzkompanien

Seit 2006 verfügen Städte, Kantone und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia über ein gemeinsames Förderinstrument. Dieses zeigt Wirkung: Die Kooperativen Fördervereinbarungen verbessern die Arbeitsbedingungen freier Tanzkompanien nachhaltig. Für die Jahre 2012 bis 2014 wurden wiederum 13 Verträge unterzeichnet.
Die Kooperativen Fördervereinbarungen sind der Tatbeweis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Städten, Kantonen und Bund. Sechs Jahre nach ihrer Lancierung hat sich gezeigt, dass sie die Arbeitsbedingungen freier Gruppen eindeutig verbessern und ihre internationale Konkurrenzfähigkeit steigern: Die Tanzkompanien erhalten mehr Zeit zum Recherchieren und mehr Planungssicherheit, weil sie weniger unter Produktionsdruck stehen. Dies eröffnet ihnen Spielraum für kurzfristige Tourneen und Gastspiele, gleichzeitig können sie nachhaltige Netzwerke aufbauen. Auf lokaler Ebene erhalten sie die Möglichkeit, sich im Bereich der Vermittlung einzusetzen oder neue künstlerische Formate zu erproben. Die bisherigen Erfahrungen belegen, zu welch enormer Entwicklung gerade jüngere Gruppen in kurzer Zeit fähig sind.
Mit dem Abschluss einer Kooperativen Fördervereinbarung bekunden die Subventionsgeber ihr Vertrauen in die künstlerische und organisatorische Qualität der jeweiligen Tanzkompanie. Es wird ihr ermöglicht, ihre Arbeit zu professionellen Bedingungen langfristig zu planen. Im Gegenzug sind die Förderinstitutionen von der administrativ aufwändigen Bearbeitung von Einzelgesuchen entlastet. Um zu erfahren, mit welchen Gruppen für die Jahre 2012-2014 Vereinbarungen getroffen wurden, lesen Sie hier weiter.
 

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