24.09.2010
Ermäßigter Umsatzsteuersatz

Ein Kulturentschleunigungsgesetz?

Die Empfehlung des vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebenen Gutachtens zum ermäßigten Umsatzsteuersatz, sämtliche bestehenden Steuersatzermäßigungen mit Ausnahme derjenigen für Lebensmittel zu streichen, träfe würde die Empfehlung umgesetzt - Kunst und Kultur hart.
Dazu erklärt der Vorsitzende des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler, Werner Schaub:
 
Die Förderung der Kultur kann als legitimes besonders wichtiges Förderungsziel (Kategorie II) angesehen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Sinne die Bundesrepublik Deutschland zu Recht wiederholt als Kulturstaat bezeichnet. Dieser Feststellung in der Kurzfassung des Gutachtens des BMF kann der BBK nur beipflichten.
 
Ganz in Widerspruch dazu stehen allerdings die Schlussfolgerungen der Autoren: Die Empfehlung des Gutachtens, sämtliche bestehenden Steuersatzermäßigungen mit Ausnahme derjenigen für Lebensmittel zu streichen, träfe würde die Empfehlung umgesetzt - Kunst und Kultur hart. Sie stünde im Widerspruch zu einer Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, zu der sich auch Deutschland und die EU durch Ratifizierung der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt verpflichtet haben.
 
Statt dieser Aufgabe zu entsprechen und sog. "Wertungswidersprüche" zu beseitigen, würde das Wachstum der Kultur- und Kreativwirtschaft erheblich gebremst werden. Mit der Beseitigung der Steuermäßigung für Kulturgüter wird kein "gordischer Knoten" zerschlagen, sondern eine der Kultur abgewandte und unsoziale Haltung bekräftigt, mit der bereits in den Kommunen Kultur entschleunigt wird.
 
Der BBK fordert Finanzminister Dr. Schäuble auf, die Vorschläge zurückzuziehen, und bittet Kulturstaatminister Neumann sowie alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, sich für den Erhalt des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Kulturgüter im Interesse des Kulturstaats Deutschland stark zu machen. Denn: "Kunst ist ein Lebensmittel" (Max Reinhardt)
 

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