20.11.2011

Autor*in

Gerald Mertens
Kommentar

Zum aktuellen "Tarifstreit" zwischen DOV und Bühnenverein

Erinnern Sie sich noch an Meldungen von massiven bundesweiten Arbeitskämpfen der deutschen Orchester, an Premierenstreiks, Vorstellungsausfälle und -beeinträchtigungen in den Jahren 2007 und 2008? Es ging den streikenden Orchestern um den Fortbestand der seit den 1930er Jahren bestehenden Ankopplung der Musikervergütungen an den öffentlichen Dienst.

Am 31. Oktober 2009 wurde schließlich ein neuer TVK, der Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern abgeschlossen. Tarifpartner sind der Deutsche Bühnenverein (DBV) auf Arbeitgeberseite und die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) auf Arbeitnehmerseite. Der TVK enthält in § 19 Regelungen, wonach die Vergütungen der Musiker bei Veränderungen bei den jeweiligen Beschäftigten des Orchesterträgers differenziert nach dem TVÖD oder dem TV-L sinngemäß durch Tarifvertrag auf die Musiker zu übertragen sind. Dies durchzusetzen war das Hauptziel der Arbeitskämpfe der Orchester.

Als dann im Jahr 2010 die Lohnabschlüsse von Bund und Kommunen (TVÖD) und von den Bundesländern (TV-L) vorlagen, jeweils mit unterschiedlichen Prozentpunkten und Laufzeiten, sollten diese erstmals nach dem neuen TVK durch einen Anpassungstarifvertrag auf die Orchester umgesetzt werden. Der DBV forderte, die in Laufzeit und Höhe unterschiedlichen Abschlüsse des TVÖD und TV-L miteinander zu kombinieren und eine einheitliche Erhöhung für alle Orchester nur für das Jahr 2010 vorzunehmen. Die DOV bestand jedoch wie in § 19 TVK gerade erst vereinbart auf einer tarifgetreuen Umsetzung der jeweiligen Abschlüsse des öffentlichen Dienstes auf die Kommunalorchester einerseits, auf die Landes- und Staatsorchester andererseits. Dies lehnt der DBV bis heute ab und wirft der DOV Blockade vor.

Da der DBV aber seinerseits den Abschluss eines tarifkonformen Anpassungstarifvertrages abgelehnt hatte, blieb der DOV keine andere Wahl, als eine Verbandsklage aus § 19 TVK zu erheben. Termin zur Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Köln ist für den 6. Januar 2012 angesetzt. Im Jahr 1994 hatte die DOV ein inhaltlich vergleichbares Verbandsklageverfahren nach dem Zug durch die Instanzen vor dem Bundesarbeitsgericht gegen den DBV gewonnen.

Anmerkung der Redaktion: Gerald Mertens erwidert mit diesem Kommentar unseren Bericht im Vorfeld des Deutschen Orchestertags, indem sich Anselm Rose kritisch gegenüber dem DOV geäußert hatte.

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