30.09.2011
Kulturförderungsgesetz

638 Mio. Franken Unterstützung

Der Nationalrat hat am 26. September die Beratung des Kulturförderungsgesetzes in Angriff genommen. Eintreten war unbestritten. Insgesamt will der Bund die Kultur in den Jahren 2012 bis 2015 mit knapp 638 Millionen Franken unterstützen.
Mit der Kulturbotschaft 2012-2015 des Bundes wird eine Neuerung eingeführt: Erstmals debattiert das Parlament über die Kulturpolitik als Gesamtes und nicht bloss im Rahmen der alljährlichen Budgetdebatte.

Das grösste Kuchenstück ist die Filmförderung. Hierfür will der Nationalrat in diesem Zeitraum demnach 158,1 Millionen ausgeben. Mit 98 zu 61 Stimmen folgte der Rat damit seiner Kommissionsminderheit und dem Ständerat.

Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit wollten 10 Millionen weniger zur Verfügung stellen, nämlich nur 148,1 Mio. Franken festlegen. Zu den Gegnern einer Anhebung gehörte auch die SVP-Fraktion. Zehn Millionen Franken mehr reichten nicht aus, "um ein zweites Hollywood mit Locarno als Hauptstadt zu schaffen", wie Oskar Freysinger (SVP/VS) sagte.

Vor dem Thema Filmförderung stand der Rahmenkredit für Heimatschutz und Denkmalpflege auf der Traktandenliste. Hier zeigte sich der Nationalrat grosszügiger als der Ständerat: Mit 99 zu 65 sprach er sich für 125 Millionen Franken aus. Die kleine Kammer hatte 105 Mio. Franken beantragt. Der Bundesrat wollte sogar nur 85 Mio. Franken bereitstellen.

Mit den 125 Mio. Franken setzte sich eine aus SP-, FDP- und CVP-Vertretern bestehende Kommissionsminderheit durch. Diese Summe entspreche den tatsächlichen Bedürfnissen nach der Einführung des Neuen Finanzausgleichs, sagte Jean-François Steiert (SP/FR) namens der Minderheit.

Für den Kulturgütertransfer wurden, dem bundesrätlichen Antrag gemäss, 2,9 Millionen Franken bewilligt.

In allen drei Vorlagen wurde in beiden Kammern das hierfür notwendige qualifizierte Mehr zum Lösen der Ausgabenbremse erreicht.
 

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